Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht bezweckt den Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern sowie dem Wettbewerb als Institution. Aufgabe des Wettbewerbsschutzes ist es eben jene vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen.
Was im Einzelnen als unlauter und damit als wettbewerbswidrig angesehen wird, ist nur allgemein im UWG geregelt. Es gibt eine nahezu unerschöpfliche Vielfalt wettbewerbswidriger Handlungen, die Gegenstand von gerichtlichen Verfahren sind.
Das Wettbewerbsrecht dient auch als „Auffangbecken“ für rechtswidrige Handlungen, die bereits gegen das Markenrecht, Patentrecht, Internetrecht oder Urheberrecht verstoßen.
WIR SIND FÜR FAIRNESS UND IHRE ZUKUNFT!
Typische Wettbewerbswidrige Handlungen können sein:
- falsche Widerrufsbelehrungen, Verstoß gegen Kennzeichnungsgebote
- getarnte Werbung, irreführende Werbung, unzumutbare Belästigung unangemessene Beeinflussung von Kunden, Herabsetzung von Mitbewerbern, Anschwärzen, gezielt Behinderung von Mitbewerbern
- Sie haben ein Patent, dessen Schutz ausgelaufen ist. Ein Mitbewerber macht das Patent 1:1 nach und erweckt den Eindruck er sei der ursprüngliche Inhaber. Auch eine Markenverletzung, bei der über die Produktherkunft getäuscht worden ist, kann wettbewerbswidrig sein.
Was können wir im Wettbewerbsrecht für Sie tun?
- Sie haben einen Mitbewerber, der im gleichen Marktumfeld wie Sie tätig ist und der unwahre Angaben über seine Produkte, sein Unternehmen oder über Sie verbreitet. In diesen und vergleichbaren Fällen gehen wir gegen das Verhalten Ihres Konkurrenten durch Abmahnung und wenn nötig durch einstweilige Verfügung und Klage konsequent vor.
- Sie haben eine Abmahnung erhalten? Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Viele Unterlassungserklärungen gehen viel weiter als der eigentliche Verstoß. Sie gehen damit eine möglicherweise unwiderrufliche, vertragliche Verpflichtung ein!