Der Arbeitsplatz sowie die entsprechende Entlohnung sind für alle Arbeitnehmer die wirtschaftliche und soziale Grundlage des Lebens. Auf der anderen Seite ist der „verlässliche und produktive“ Arbeitnehmer Grundvoraussetzung für unternehmerischen Erfolg.
Daher wird im Arbeitsrecht mit „harten“ Bandagen um Kündigungen, Abfindungen und Sozialplänen gestritten. Erstaunlicherweise wird oft sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite mit großer Unkenntnis gehandelt. Kündigungen ergehen mündlich, bei der Kündigung findet keine Sozialauswahl statt, der Gekündigte erhebt nicht rechtzeitig Kündigungsschutz, um nur einige Bespiele zu nennen.
Im Arbeitsrecht vertreten und beraten wir Unternehmen, Angestellte und Betriebsräte. Wir treten vor allen Arbeitsgerichten Deutschlandweit auf.
Kündigungsrechtsstreitigkeiten sowie die Erstellung von arbeitsvertraglichen Regelungen gehören zu unseren Schwerpunkten.
Wir legen großen Wert auf eine umfassende Beratung und Offenlegung aller Chancen und Risiken.
Was können wir für Sie tun:
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