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Rechtsanwalt für Markenrecht

 

 

Eine Marke dient dazu, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar zu machen. Marken verleihen dem Inhaber das exklusive Recht der Nutzung und damit die Befugnis andere von der Nutzung auszuschließen.

Marken können den Wert eines Unternehmens ausmachen. Schützen Sie daher Ihre Marken durch rechtzeitige Anmeldung und anschließende Markenpflege, in dem Sie gegen Verletzer Ihrer Marken konsequent vorgehen.

Wehren Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen von Markeninhabern.

Schreiben Sie uns an!

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die

 

Sie haben erste Fragen zu Ihrer Marke? Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf entweder per Email oder Telefon.

 

 

WIR MELDEN IHRE MARKE AN UND SCHÜTZEN SIE!

 

 

Markenanmeldung von Deutschen Marken, Gemeinschaftsmarken oder internationalen Marken

 

Der schnellste und sicherste Weg Markenschutz zu erhalten, ist die Anmeldung und anschließende Eintragung. Je nachdem in welchen Märkten bzw. Ländern Sie Ihre Waren/Dienstleistungen anbieten und verkaufen, kann eine Marke nur in Deutschland, Europaweit oder aber in ausgewählten Ländern international angemeldet werden.

Was können wir im Markenrecht für Sie tun?

Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Markenanmeldung:

 

 

Abmahnung

 

Mit der Abmahnung verfolgt der Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Designs oder ein Wettbewerber folgende, wesentliche Interessen:

 

Was können wir bei Abmahnungen für Sie tun?

Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt zur ersten Einschätzung unsererseits. Nehmen Sie dazu unkompliziert Kontakt auf telefonisch oder einfach per Email.

 

 

WIR WEHREN UNS GEGEN UNBERECHTIGTE ABMAHNUNGEN!

 

 

Nichtigkeitsklage, Löschungsklage

 

Eingetragene Rechte wie Marken, Design, Patente und Gebrauchsmuster sog. Registerrechte können durch eine Nichtigkeitsklage gelöscht werden. Mit der Löschung gehen alle Rechte des Inhabers gegen Dritte verloren.

Die erfolgreiche Löschungsklage ist folglich der „ultimative“ Angriff.

Eine Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage kann separat eingeleitet werden oder als Reaktion in einem Klageverfahren wegen Verletzung. Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage in Patent- und Gebrauchsmustersache führen in wir enger Zusammenarbeit mit uns kooperierender Patentanwälten. Gerne arbeiten wir aber auch mit Patentanwälten Ihres Vertrauens zusammen.

 

 

Einstweilige Verfügung, Verletzungsklage

 

Hat ein Verletzer im Rahmen einer Abmahnung nicht die Unterlassungserklärung vollständig und rechtzeitig abgegeben, so muss zur weiteren Rechtsverfolgung der gerichtliche Weg beschritten werden.

Was können wir für Sie tun?

Telefon: +49 (0)211-303 301 10

Fax: +49 (0)211-303 301 20

Email:lee@rhein-anwalt.com

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