Rechtsanwalt für Markenrecht
Eine Marke dient dazu, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar zu machen. Marken verleihen dem Inhaber das exklusive Recht der Nutzung und damit die Befugnis andere von der Nutzung auszuschließen.
Marken können den Wert eines Unternehmens ausmachen. Schützen Sie daher Ihre Marken durch rechtzeitige Anmeldung und anschließende Markenpflege, in dem Sie gegen Verletzer Ihrer Marken konsequent vorgehen.
Wehren Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen von Markeninhabern.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die
Sie haben erste Fragen zu Ihrer Marke? Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf entweder per Email oder Telefon.
WIR MELDEN IHRE MARKE AN UND SCHÜTZEN SIE!
Markenanmeldung von Deutschen Marken, Gemeinschaftsmarken oder internationalen Marken
Der schnellste und sicherste Weg Markenschutz zu erhalten, ist die Anmeldung und anschließende Eintragung. Je nachdem in welchen Märkten bzw. Ländern Sie Ihre Waren/Dienstleistungen anbieten und verkaufen, kann eine Marke nur in Deutschland, Europaweit oder aber in ausgewählten Ländern international angemeldet werden.
Was können wir im Markenrecht für Sie tun?
- Wir beraten Sie ausführlich, ob Ihre Marke eingetragen werden kann oder ob Eintragungshindernisse bestehen. Eintragungshindernisse können etwa ältere Marken oder die fehlende Unterscheidungskraft sein. Außerdem können Inhaber älterer, ähnlicher Marken Widerspruch gegen eine Anmeldung erheben. Eine Markenrecherche vor Anmeldung kann viele Risiken im Vorfeld aufdecken
Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Markenanmeldung:
- in Deutschland –nur für Deutschland- sinnvoll ist. Deutsche Marken sind in München beim Deutschen Marken- und Patentamt anzumelden.
- als Gemeinschaftsmarke mit Wirkung für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft angemeldet werden soll. Bereits wenn Sie Markenschutz für 2 Länder in Betracht ziehen, kann es günstiger sein, eine Gemeinschaftsmarke anzumelden als in den beiden Ländern jeweils getrennte nationale Marken anzumelden
- eine internationale Anmeldung über die WIPO in Genf erfolge soll. Man kann dann Markenschutz in ausgewählten Ländern beantragen.
- welche Risiken mit der Markenanmeldung verbunden sein können, da möglicherweise Wettbewerber sich gegen eine Markenanmeldung mit einem Widerspruch wehren können
Abmahnung
Mit der Abmahnung verfolgt der Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Designs oder ein Wettbewerber folgende, wesentliche Interessen:
- Im Falle eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Designs bzw. Urheberrechts weist der Inhaber oder anders Berechtigte auf ein ausschließlich ihm zustehendes Recht hin. Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung weist der Abmahnende auf das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses hin
- Dem Abgemahnten wird eine konkrete Verletzung vorgeworfen
- Der Abgemahnte soll innerhalb einer Frist eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung ist ein vertragliches Versprechen die Verletzungshandlung sofort zu unterlassen. In der Unterlassungserklärung werden weitere Verpflichtungen auferlegt, wie z.B. die Erteilung von Auskünften, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz und den Ausgleich der Anwaltskosten
Was können wir bei Abmahnungen für Sie tun?
- wir prüfen eingehend, ob das Verhalten eines Dritten Abmahnungswürdig ist. Gegen Verletzungen gehen wir in enger Abstimmung mit Ihnen konsequent vor. Generell gilt: die Kosten unserer Inanspruchnahme ist ein Schadenersatzposten, den der Verletzer auszugleichen hat.
- wenn gegen Sie Abmahnung ergangen ist, sollte zügig innerhalb gesetzter Fristen reagiert werden. Generell gilt: unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung!
Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt zur ersten Einschätzung unsererseits. Nehmen Sie dazu unkompliziert Kontakt auf telefonisch oder einfach per Email.
WIR WEHREN UNS GEGEN UNBERECHTIGTE ABMAHNUNGEN!
Nichtigkeitsklage, Löschungsklage
Eingetragene Rechte wie Marken, Design, Patente und Gebrauchsmuster sog. Registerrechte können durch eine Nichtigkeitsklage gelöscht werden. Mit der Löschung gehen alle Rechte des Inhabers gegen Dritte verloren.
Die erfolgreiche Löschungsklage ist folglich der „ultimative“ Angriff.
Eine Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage kann separat eingeleitet werden oder als Reaktion in einem Klageverfahren wegen Verletzung. Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage in Patent- und Gebrauchsmustersache führen in wir enger Zusammenarbeit mit uns kooperierender Patentanwälten. Gerne arbeiten wir aber auch mit Patentanwälten Ihres Vertrauens zusammen.
Einstweilige Verfügung, Verletzungsklage
Hat ein Verletzer im Rahmen einer Abmahnung nicht die Unterlassungserklärung vollständig und rechtzeitig abgegeben, so muss zur weiteren Rechtsverfolgung der gerichtliche Weg beschritten werden.
Was können wir für Sie tun?
- Gegen Verletzer Ihrer Marke, Ihres Designs, Patents, Gebrauchsmusters, Urheberrechts bzw. ihrer wettbewerbsrechtlichen Rechte gehen wir nach einer erfolglosen Abmahnung mit einer einstweiligen Verfügung oder eine Verletzungsklage konsequent weiter vor
- die einstweilige Verfügung kann bei Eilbedürfnis binnen kurzer Zeit beantragt werden. Die Gerichte entscheiden binnen weniger Tage manchmal binnen weniger Stunden. Damit kann dem Verletzer die Fortführung seiner Handlung umgehend gerichtlich untersagt werden. Wie der Name bereits sagt, ist die einstweilige Verfügung „einstweilig“ sprich vorläufig
- eine endgültige Entscheidung wird hingegen durch ein Urteil herbeigeführt. Das Urteil ist der natürliche Schlusspunkt einer Verletzungsklage. In dem Verfahren wird die Frage der Verletzung durch das Gericht eingehend geprüft
- Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten oder sind verklagt worden? Handeln Sie zügig und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Durch die einstweilige Verfügung bzw. Klage werden wichtige Fristen in Gang gesetzt. Nur innerhalb dieser Fristen können Sie sich erfolgreich wehren.