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Rechtsanwalt für "Legal Relocation" Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte

 

 

Der Mangel an Fachkräften in der Deutschen Wirtschaft ist ein mittlerweile bekanntes Problem. Die erfolgreiche Besetzung freier Stellen durch ausländische Fachkräfte kann für Unternehmen von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit sein, insbesondere dann, wenn es sich um Führungskräfte oder spezielle Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung handelt.

Genau hier setzt unser LEGAL RELOCATION Service an.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der erfolgreichen rechtlichen Beratung und Vertretung in Aufenthaltserlaubnisverfahren ausländischer Fachkräfte, z.B. Ingenieure und Führungspersonal.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren schrittweise die Möglichkeiten für Ausländische Bewerber zur Arbeitsaufnahme erleichtert bzw. zusätzliche Aufenthaltstatbestände geschaffen. Die Praxis der Aufenthaltserlaubnisvergabe zeigt jedoch, dass Ausländerbehörden bei ausländischen Fachkräften vielfach in Unkenntnis Anträge viel zu lange bearbeiten oder gar ablehnen.

Es gibt nicht nur große regionale Unterschiede in der Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte, sondern auch innerhalb einer kommunalen Ausländerbehörde wird je nach Sachbearbeiter unterschiedlich verfahren. Erschwert wird das Verfahren, wenn je nach Art der Aufenthaltserlaubnis die Agentur für Arbeit an dem Verfahren beteiligt wird.

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Das erste Gespräch dient der Sachverhaltserfassung und wird nur in Ausnahmefällen berechnet.

Telefon: +49 (0)211-303 301 10

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Email:lee@rhein-anwalt.com

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