Rechtsanwalt für Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt Schöpfungen von Fotografen, Künstlern, Schriftstellern, Designern und Computerprogrammierern. Im Unterschied zu Marken, Patenten, Design und Geschmacksmustern entsteht ein Urheberrecht mit der Fertigstellung des Werkes, d.h. ohne Eintragung in ein Register.
WIR SCHÜTZEN IHRE WERKE UND IHR RECHT!
Die wichtigsten Rechte des Urhebers sind: Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Ausstellungsrechte.
Wird hiergegen verstoßen, kann der Urheber oder seine Erben umgehend Unterlassung und Schadenersatz fordern.
So ist jedes Foto geschützt, nicht nur das künstlerisch erstellte, sondern auch und gerade der Schnappschuss aus dem Urlaub. Bilderklau ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern löst ebenfalls Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche aus. Geschützt sind aber auch anspruchsvolle Spiele und deren Gestaltung.
Folgende Beispiele sollen das Urheberrecht verdeutlichen:
- Die Person A hat eine ausführliche Urlaubsbeschreibung veröffentlicht und mit eigenen Fotos verziert. Der Reiseportalanbieter X kopiert weite Passagen der Beschreibung für seine Homepage. Ein Eventveranstalter Y übernimmt die Fotos von A auf seiner Broschüre – beide Verhaltensweisen von X und Y lösen umgehend Ansprüche von A aus!
- Der Architekt B hat einen individuellen Hinterhof für ein Firmengebäude entworfen und zwar mit Steingarten, Skulpturalen Figuren und einen gestalterischen Gesamtkonzept. Z kommt als Besucher mit Ausweis in das Gebäude, sieht den schönen Hinterhof, fotografiert diesen und verkauft die Fotos – auch dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar
- Der Komponist C komponiert eine kurze, einprägsame Melodie und verstirbt. Zufällig hört die Erbin D im Radio, dass der Schokoladenhersteller W diese Melodie in seiner Werbung nutzt – Erben können bis zum 70 nach dem Tod des Urhebers gegen Verletzer vorgehen!
Regelmäßiger Streitpunkt ist, ob die jeweilige Schöpfung tatsächlich Urheberrechtsschutz genießt.
Was können wir für Sie tun?
- Fotografen, Künstler, Schriftsteller, Designer und Computerprogrammierer beraten wir im Hinblick auf die Urheberrechtsfähigkeit ihrer Werke bzw. Schöpfungen, sowie deren Verwertung und Verteidigung gegen Verletzer und Nachahmer