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Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

 

 

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandaten aus dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht –vielfach mit internationalem Bezug- aus folgenden ausgewählten Gebieten:

 

Wir arbeiten mit erfahrenen Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen und können Ihnen daher fachübergreifend das richtige „Paket“ an Beratern anbieten.

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IHR RICHTIGER PARTNER FÜR IHREN ERFOLG!

 

 

Unternehmensgründung

 

Die Gründung eines Unternehmens entweder durch eine oder mehrere Privatpersonen oder als Tochtergesellschaft eines (ausländischen) Unternehmens gehört seit Jahren zu unseren Kernkompetenzen. Wir gründen nicht nur rechtlich eigenständige Unternehmen in Form z.B. eigener GmbH sondern auch Zweigniederlassungen ausländischer Aktiengesellschaften nach § 13f. HGB.

 

Was können wir bei Unternehmensgründungen für Sie tun?

 

 

 

Unternehmensauflösung, Liquidation

 

Jedes Unternehmen, das einmal gegründet wird, wird naturgemäß irgendwann aufgelöst. Die „geordnete Variante“ der Auflösung außerhalb der Insolvenz, Verschmelzung oder Umwandlung ist die Liquidation. Beispielsweise gilt für die GmbH ein formales Liquidationsverfahren nach §§ 60 ff. GmbH-Gesetz, welches mindestens ein Jahr lang durchgeführt werden muss und dem sich nötigenfalls sogar ein Nachtragsliquidationsverfahren anschließen kann.

 

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Begleitung von Liquidationen als Berater aber auch in der Funktion als Liquidator selbst.

 

Was können wir bei Unternehmensauflösungen und Liquidationen für Sie tun?

 

 

 

Unternehmenskauf, Unternehmensanteilskauf

 

Die rechtliche Umsetzung einer Unternehmerischen Entscheidung ist insbesondere dann besonders umfassend und intensiv zu prüfen und auszuarbeiten, wenn ein Unternehmen als Ganzes als „Asset-Deal“ oder Teile hiervon als „Share Deal“ gekauft werden sollen.

Als Berater insbesondere von ausländischen Gesellschaften haben wir zahlreiche Investitionsprojekte begleitet, bei denen inländische Unternehmen als Ganzes bzw. Unternehmensanteile gekauft wurden.

 

Was können wir für Sie tun?

 

 

 

Handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen

 

Streitigkeiten zwischen Handels- bzw. Geschäftspartnern sind so vielfältig wie das Wirtschaftsleben selbst.  Wir beraten schwerpunktmäßig Unternehmen und Unternehmer und verstehen uns als Berater zur Lösung und nicht als Teil des Problems. Genaue Abschätzung des Risikos und vollständige Aufklärung bei einem Streitfall sind Teil unserer Beratungsphilosophie.

Insbesondere für ausländische Firmen bzw. bei Auseinandersetzungen mit internationalem Bezug sind wir z.B. in folgenden Fallgestaltungen  tätig geworden

 

 

Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Erstgespräch?
Nehmen Sie unkompliziert per Telefon oder Email Kontakt mit uns auf.

Das erste Gespräch dient der Sachverhaltserfassung und wird nur in Ausnahmefällen berechnet.

Telefon: +49 (0)211-303 301 10

Fax: +49 (0)211-303 301 20

Email:lee@rhein-anwalt.com

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Folgendes ist bei Abmahnungen zu beachten [...]

 

 

 

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