Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandaten aus dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht –vielfach mit internationalem Bezug- aus folgenden ausgewählten Gebieten:
Wir arbeiten mit erfahrenen Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen und können Ihnen daher fachübergreifend das richtige „Paket“ an Beratern anbieten.
IHR RICHTIGER PARTNER FÜR IHREN ERFOLG!
Unternehmensgründung
Die Gründung eines Unternehmens entweder durch eine oder mehrere Privatpersonen oder als Tochtergesellschaft eines (ausländischen) Unternehmens gehört seit Jahren zu unseren Kernkompetenzen. Wir gründen nicht nur rechtlich eigenständige Unternehmen in Form z.B. eigener GmbH sondern auch Zweigniederlassungen ausländischer Aktiengesellschaften nach § 13f. HGB.
Was können wir bei Unternehmensgründungen für Sie tun?
- wir beraten Sie ausführlich zu der passenden Rechtsform (AG , KG, GmbH, GmbH & Co KG etc.) nach den von Ihnen vorgegeben Rahmenbedingungen – gegebenenfalls mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater und formulieren den Gesellschaftsvertrag ebenfalls abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
- wir begleiten Sie von dem Erstgespräch umfassend bis zur finalen Eintragung in das Handelsregister
- bei Tochterfirmen ausländischer Konzerne stimmen wir jeden Beratungsbedarf gerne auch mit den Entscheidern bei der Muttergesellschaft neben Deutsch auch in Englisch, Koreanisch oder bei Bedarf durch unsere Kooperationspartner in Französisch und Niederländisch ab. Geschäftsführer oder Vorstände ausländischer Muttergesellschaften, die bei dem Gründungsakt der Deutschen Tochter zwingend anwesend sein müssen, vertreten wir auf Mandantenwunsch. Wir stellen gerne den Kontakt zu dem richtigen Ansprechpartnern der staatlichen Wirtschaftsförderungsgesellschaften her, die mit verschiedenen Programmen ausländischen Investoren besondere Hilfestellungen leisten können. Gerade bei Gründungen von Deutschen Niederlassungen ausländischer Firmen können wir
- wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen, die beispielsweise im Ausland beurkundet werden müssen unterschriftsreif, mehrsprachig vor.
Unternehmensauflösung, Liquidation
Jedes Unternehmen, das einmal gegründet wird, wird naturgemäß irgendwann aufgelöst. Die „geordnete Variante“ der Auflösung außerhalb der Insolvenz, Verschmelzung oder Umwandlung ist die Liquidation. Beispielsweise gilt für die GmbH ein formales Liquidationsverfahren nach §§ 60 ff. GmbH-Gesetz, welches mindestens ein Jahr lang durchgeführt werden muss und dem sich nötigenfalls sogar ein Nachtragsliquidationsverfahren anschließen kann.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Begleitung von Liquidationen als Berater aber auch in der Funktion als Liquidator selbst.
Was können wir bei Unternehmensauflösungen und Liquidationen für Sie tun?
- wir werden in jedem Abschnitt der Liquidation für Sie tätig, beispielsweise können wir alle offenen Forderungen zur Bereinigung Ihrer Debitorenbuchhaltung für Sie einziehen bzw. Kreditorenforderungen gegen Sie abwehren
- wir verwerten für Sie –bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit externen Beratern- Vermögenswerte Ihres Unternehmens (z.B. Grundstücke, Lagerbestände) und kümmern uns um die Übertragung von Marken, Patenten und Designrechten
- wir werden in besonderen Sachverhalten auch direkt als Liquidatoren ernannt und kümmern uns dann in eigener Verantwortung und gleichzeitig in enger Abstimmung mit den Gesellschaftern um eine geordnete Abwicklung
Unternehmenskauf, Unternehmensanteilskauf
Die rechtliche Umsetzung einer Unternehmerischen Entscheidung ist insbesondere dann besonders umfassend und intensiv zu prüfen und auszuarbeiten, wenn ein Unternehmen als Ganzes als „Asset-Deal“ oder Teile hiervon als „Share Deal“ gekauft werden sollen.
Als Berater insbesondere von ausländischen Gesellschaften haben wir zahlreiche Investitionsprojekte begleitet, bei denen inländische Unternehmen als Ganzes bzw. Unternehmensanteile gekauft wurden.
Was können wir für Sie tun?
- egal, ob Sie einen solchen Asset-Deal oder Share-Deal anstreben, sollten Sie das Risiko des Kaufs vorab durch eine eingehende Prüfung die sog. Due-Diligence minimieren, wobei wir hierbei entweder als reiner „Prüfer“ im Rechtssinne agieren können oder aber auch den gesamten Prüfungsprozess in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht koordinieren
- insbesondere bei Unternehmenskäufen mit arbeitsrechtlichen Schwerpunkt und/oder besonderen Augenmerk auf Geistige Schutzrechte (Marken, Patenten, Design) können wir Ihnen kraft internen Know-Hows umfassende Beratungsinhalte „liefern“
- wir pflegen eine langjährige Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Beratern der Immobilienwirtschaft, die wir bei Bedarf in jedem Stadium des Verfahrens hinzuziehen können.
Handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Streitigkeiten zwischen Handels- bzw. Geschäftspartnern sind so vielfältig wie das Wirtschaftsleben selbst. Wir beraten schwerpunktmäßig Unternehmen und Unternehmer und verstehen uns als Berater zur Lösung und nicht als Teil des Problems. Genaue Abschätzung des Risikos und vollständige Aufklärung bei einem Streitfall sind Teil unserer Beratungsphilosophie.
Insbesondere für ausländische Firmen bzw. bei Auseinandersetzungen mit internationalem Bezug sind wir z.B. in folgenden Fallgestaltungen tätig geworden
- Sie haben eine Maschine auf Kundenwunsch gefertigt und geliefert. Nach der Anzahlung und Auslieferung erfolgt keine weitere Zahlung. Nach der ersten Anmahnung werden zahlreiche Mängel erstmalig geltend gemacht. Ihnen geht es um vollständige Bezahlung aller offenen Rechnungen
- Sie haben als Agent/Makler/Distributor ein Vertriebsgebiet neu entwickelt und aufgebaut. Plötzlich wird Ihnen gekündigt. Ihnen geht es um eine angemessene Vergütung Ihres Kundenstamms
- Sie sind gemeinsam mit anderen (Unternehmen) Teilhaber eines Unternehmens. Sie haben konkrete Ansatzpunkte, dass der Geschäftsführer bzw. der Mitgesellschafter Sie benachteiligt. Sie suchen nach einer „EXIT“-Lösung bzw. nach Ansatzpunkten für Schadenersatz, Kündigung usw.
- Sie wünschen ein ausführliches Vertragswerk mit Ihrem Kunden, Ihrem Zulieferer oder Ihrem Kooperationspartner als Grundlage der Zusammenarbeit oder vorgeschaltete Vorverträge, Absichtserklärungen bzw. Geheimhaltungsabkommen.
Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Erstgespräch?
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Das erste Gespräch dient der Sachverhaltserfassung und wird nur in Ausnahmefällen berechnet.