Rechtsanwalt für "Abmahungen", "Nichtigkeitsklagen", "Einstweilige Verfügungen"
im Rechtsgebiet Patentrecht
Abmahnung
Mit der Abmahnung verfolgt der Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Designs oder ein Wettbewerber folgende, wesentliche Interessen:
- Im Falle eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Designs bzw. Urheberrechts weist der Inhaber oder anders Berechtigte auf ein ausschließlich ihm zustehendes Recht hin. Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung weist der Abmahnende auf das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses hin
- Dem Abgemahnten wird eine konkrete Verletzung vorgeworfen
- Der Abgemahnte soll innerhalb einer Frist eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung ist ein vertragliches Versprechen die Verletzungshandlung sofort zu unterlassen. In der Unterlassungserklärung werden weitere Verpflichtungen auferlegt, wie z.B. die Erteilung von Auskünften, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz und den Ausgleich der Anwaltskosten
Was können wir bei Abmahnungen für Sie tun?
- wir prüfen eingehend, ob das Verhalten eines Dritten Abmahnungswürdig ist. Gegen Verletzungen gehen wir in enger Abstimmung mit Ihnen konsequent vor. Generell gilt: die Kosten unserer Inanspruchnahme ist ein Schadenersatzposten, den der Verletzer auszugleichen hat.
- wenn gegen Sie Abmahnung ergangen ist, sollte zügig innerhalb gesetzter Fristen reagiert werden. Generell gilt: unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung!
Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt zur ersten Einschätzung unsererseits. Nehmen Sie dazu unkompliziert Kontakt auf telefonisch oder einfach per Email.
WIR WEHREN UNS GEGEN UNBERECHTIGTE ABMAHNUNGEN!
Nichtigkeitsklage, Löschungsklage
Eingetragene Rechte wie Marken, Design, Patente und Gebrauchsmuster sog. Registerrechte können durch eine Nichtigkeitsklage gelöscht werden. Mit der Löschung gehen alle Rechte des Inhabers gegen Dritte verloren.
Die erfolgreiche Löschungsklage ist folglich der „ultimative“ Angriff.
Eine Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage kann separat eingeleitet werden oder als Reaktion in einem Klageverfahren wegen Verletzung. Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage in Patent- und Gebrauchsmustersache führen in wir enger Zusammenarbeit mit uns kooperierender Patentanwälten. Gerne arbeiten wir aber auch mit Patentanwälten Ihres Vertrauens zusammen.
Einstweilige Verfügung, Verletzungsklage
Hat ein Verletzer im Rahmen einer Abmahnung nicht die Unterlassungserklärung vollständig und rechtzeitig abgegeben, so muss zur weiteren Rechtsverfolgung der gerichtliche Weg beschritten werden.
Was können wir für Sie tun?
- Gegen Verletzer Ihrer Marke, Ihres Designs, Patents, Gebrauchsmusters, Urheberrechts bzw. ihrer wettbewerbsrechtlichen Rechte gehen wir nach einer erfolglosen Abmahnung mit einer einstweiligen Verfügung oder eine Verletzungsklage konsequent weiter vor
- die einstweilige Verfügung kann bei Eilbedürfnis binnen kurzer Zeit beantragt werden. Die Gerichte entscheiden binnen weniger Tage manchmal binnen weniger Stunden. Damit kann dem Verletzer die Fortführung seiner Handlung umgehend gerichtlich untersagt werden. Wie der Name bereits sagt, ist die einstweilige Verfügung „einstweilig“ sprich vorläufig
- eine endgültige Entscheidung wird hingegen durch ein Urteil herbeigeführt. Das Urteil ist der natürliche Schlusspunkt einer Verletzungsklage. In dem Verfahren wird die Frage der Verletzung durch das Gericht eingehend geprüft
- Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten oder sind verklagt worden? Handeln Sie zügig und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Durch die einstweilige Verfügung bzw. Klage werden wichtige Fristen in Gang gesetzt. Nur innerhalb dieser Fristen können Sie sich erfolgreich wehren.