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Rechtsanwalt für "Abmahungen", "Nichtigkeitsklagen", "Einstweilige Verfügungen"

 

im Rechtsgebiet Internetrecht

 

 

Abmahnung

 

Mit der Abmahnung verfolgt der Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Designs oder ein Wettbewerber folgende, wesentliche Interessen:

 

Was können wir bei Abmahnungen für Sie tun?

 

Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt zur ersten Einschätzung unsererseits. Nehmen Sie dazu unkompliziert Kontakt auf telefonisch oder einfach per Email.

 

 

WIR WEHREN UNS GEGEN UNBERECHTIGTE ABMAHNUNGEN!

 

 

Nichtigkeitsklage, Löschungsklage

 

Eingetragene Rechte wie Marken, Design, Patente und Gebrauchsmuster sog. Registerrechte können durch eine Nichtigkeitsklage gelöscht werden. Mit der Löschung gehen alle Rechte des Inhabers gegen Dritte verloren.

Die erfolgreiche Löschungsklage ist folglich der „ultimative“ Angriff.

Eine Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage kann separat eingeleitet werden oder als Reaktion in einem Klageverfahren wegen Verletzung. Nichtigkeitsklage bzw. Löschungsklage in Patent- und Gebrauchsmustersache führen in wir enger Zusammenarbeit mit uns kooperierender Patentanwälten. Gerne arbeiten wir aber auch mit Patentanwälten Ihres Vertrauens zusammen.

 

 

Einstweilige Verfügung, Verletzungsklage

 

Hat ein Verletzer im Rahmen einer Abmahnung nicht die Unterlassungserklärung vollständig und rechtzeitig abgegeben, so muss zur weiteren Rechtsverfolgung der gerichtliche Weg beschritten werden.

Was können wir für Sie tun?

Telefon: +49 (0)211-303 301 10

Fax: +49 (0)211-303 301 20

Email:kontakt@rechtsanwalt-düsseldorf.com

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